Beschreibung
Alleinfuttermittel:
Stubentiger können es sich mit unserem MaxicatVit Geflügel mit köstlichem Geflügelfleisch, saftigem Rindfleisch, leckerem Reis und unserer einzigartigen Algenmischung, die den Körper in sein mineralisches Gleichgewicht bringt, so richtig gut gehen lassen.
Alle Rohstoffe sind naturbelassen.
Zubereitung und Verwendung:
- Schonende Zubereitung durch Kaltabfüllung.
MaxicatVit Geflügel ist ein Alleinfuttermittel mit ausschließlich hochwertigen Zutaten, das in Deutschland hergestellt und schonend kalt abgefüllt wird. Es enthält keine Aroma- und Konservierungsstoffe und keinen Zuckerzusatz. Probieren Sie auch unsere anderen Sorten für mehr Abwechslung. Fütterungsempfehlung: Eine Dose (200g) deckt den Tagesbedarf einer Katze bis 3 kg Gewicht. Bitte füttern Sie immer zimmerwarm und passen die Futtermenge an Rasse, Alter und Aktivität an.
Zusammensetzung
Zusammensetzung: Fleisch und tierische Nebenerzeugnisse: 39 % Rind, 27 % Geflügel, 2 % Reis, Fleischbrühe, Algen.
Analytische Bestandteile:
Rohprotein |
10,40 % |
Fettgehalt |
5,70 % |
Rohfaser |
0,40 % |
Rohasche |
1,90 % |
Feuchtigkeit |
79,00 % |
Calcium |
0,40 % |
Phosphor |
0,25 % |
Ernährungsphysiologische Zusatzstoffe je kg:
Vitamin D3 – 200 I.E. | Vitamin E (alpha tocopherol) – 25 mg | Taurin – 837 mg | Zink als Zinksulfat, Monohydrat – 15 mg |
Mangan als Mangan-(II)-sulfat, Monohydrat… – 3 mg | Jod als Kaliumjodid – 0,5 mg
Fütterungsempfehlung / Inhalt
Damit Ihr Liebling immer frische Nahrung bekommt, bieten wir verschiedenen Dosengrößen an. Wir empfehlen, angefangene Dosen im Kühlschrank nicht länger als zwei Tage aufzubewahren.
Die folgende Tabelle stellt den Tagesbedarf an MaxicatVit
Die oben aufgeführten Mengen sind Richtwerte. Der individuelle Bedarf hängt von Rasse, Aktivität, Haltungsbedingungen und weiteren Faktoren ab.
Nettomasse:
200 g / Art. Nr.: 2001
400 g / Art. Nr.: 2005
800 g / Art. Nr.: 2026
Rückgabe Richtlinien
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage,
- bei Einzelbestellungen ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.
- bei Abonnementbestellungen (fortlaufende Liefervereinbarung über einen festgelegten Zeitraum) ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die erste Ware in Besitz genommen haben bzw. hat.
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